Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Bausparkassen Bausparverträge einseitig kündigen dürfen, wenn Sparer das zugehörige Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Betroffen sind nach aktuellem Stand nur Verträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind.
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