Für viele Menschen gehören Haustiere ganz normal zum Leben dazu, sie bieten ihren Besitzern vielfältigen Nutzen und gerade Hunde zählen ja bekanntlich als die besten Freunde des Menschen. Dabei will gerade die Anschaffung eines Hundes gut und wohl überlegt sein. Wer ein eigenes Haus und am besten noch dazu ein entsprechendes Grundstück hat, wird den Anforderungen eines Hundes sicherlich besser gerecht werden als Bewohner einer Mietwohnung.
Denn vor allem Hunde treffen nicht immer die volle Sympathie der Nachbarn. Als erstes ist ein Blick in den Mietvertrag unerlässlich, um zu prüfen, ob darin entsprechende Bestimmungen zur Tierhaltung vorgesehen sind oder ob die Tierhaltung pauschal verboten ist.
Allgemein gültige Aussagen, was in Bezug auf die Hundehaltung in einer Mietwohnung erlaubt und was verboten ist, gibt es nicht – das ist von vielen Faktoren, nicht zuletzt von der Hunderasse, abhängig.
Keine Belästigung der anderen Mieter
Mieter sind verpflichtet, ihre Hunde in jedem Fall so zu halten, dass von ihnen keine Belästigungen für die übrigen Bewohner des Hauses ausgehen, vor allem keine unangemessene Lärmbelästigung durch Bellen. Gelegentliches Bellen muss allerdings von seiten der anderen Mieter immer toleriert werden.
Dabei legt das Mietrecht eine Grenze des Zumutbaren fest. Und dieses ist dann erreicht, wenn Hunde ständig über längere Zeiträume und vor allem nachts bellen.
Aber nicht nur für auftretende Belästigungen sind die Hundehalter verantwortlich, sondern auch für alles Schäden, die durch ihre Vierbeiner verursacht werden. Das können sowohl Sachschäden als auch Personenschäden sein, für die die Halter dann aufkommen müssen.
Versicherung für Schäden durch den Hund
Die frisch renovierten Treppenhauswände verschmutz und zerkratzt oder durch plötzliches Anspringen einen Sturz mit bösen Folgen bei anderen Personen verursacht – in jedem Fall haftet der Hundehalter mit seinem gesamten Vermögen und auch mit seinem Einkommen, und das gegebenenfalls auch ein Leben lang.
Schon bei der Anschaffung eines Hundes sollten sich die Besitzer daher für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung entscheiden, zumal die Versicherung in insgesamt sechs Bundesländern für alle Hunderassen Pflicht ist. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Der Bund der Versicherten empfiehlt diese Absicherung aber generell und zwar mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro pauschal. Bei einem Selbstbehalt von 150 Euro pro Schadensfall kostet so eine Versicherung laut BdV etwa zwischen 50 und 80 Euro.
Hunde als Haustiere in der Mietwohnung,