Eine der ältesten bekannten Steuerarten ist die Grundsteuer. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum an Grund und Boden und die entsprechende Bebauung der Grundstücke und somit jedem Hauseigentümer wohlbekannt. Der Steuersatz wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Dazu dient ein vom Finanzamt ermittelter Einheitswert, nach dem die Gemeinde nach der Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags einen individuellen Hebesatz anwendet.
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