Jüngst haben einige Fälle, in welchen Immobilienmakler keinen Energieausweis in ihren Immobilienanzeigen preisgegeben haben, für einige Abmahnungen gesorgt. Der Bundesgerichtshof hat darauf hin deutlich gemacht, dass es Pflicht bei dem Verkauf einer Immobilie ist, einen Energieausweis anzugeben. Auch Häuser und Wohnungen können in bestimmte Energieklassen unterteilt werden.
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Auch Häuser und Wohnungen besitzen ihren eigenen Ausweis – und der enthält durchaus wichtige Daten. Der Energieausweis gibt  Auskunft über die möglichen Heizkosten, welche für das Gebäude oder die Wohnung anfallen. Jeder Mieter einer Wohnung oder Käufer einer Immobilie hat ein Recht darauf, einen solchen Ausweis zu bekommen oder zumindest einzusehen, was in zahlreichen Fällen aber eher zur Verwirrung als zur Klarheit führen kann.
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