Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Bausparkassen Bausparverträge einseitig kündigen dürfen, wenn Sparer das zugehörige Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Betroffen sind nach aktuellem Stand nur Verträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind.
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Noch in den Achtziger- und Neunzigerjahren waren Bausparverträge eine lukrative Angelegenheit mit Guthabenzinsen von bis zu fünf Prozent. Das damit erworbene Recht auf einen Baukredit zum günstigen Festzins lockte hingegen immer weniger Kunden. Schließlich gibt es angesichts der Niedrigzinsphase reichlich Baufinanzierungsangebote, die teilweise deutlich unter den Offerten der Bausparkasse lagen und liegen.
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