Da Strom leider die Tendenz hat, statt günstiger immer teurer zu werden, lohnt sich von Zeit zu Zeit ein Vergleich und ein Stromanbieterwechsel für private Haushalte. Wer Geld sparen und dazu seinen Versorger wechseln möchte, findet beispielsweise im Internet viele Wege, um einen Stromvergleich durchzuführen und den günstigsten Anbieter für sich zu finden. Allerdings ist das bei über 1000 Stromanbietern und mehreren tausend Stromtarifen in Deutschland nicht immer ganz leicht.
Die Verbraucherzentrale betont dabei, dass ein Stromanbieterwechsel in der Regel einfach und ohne Risiko möglich ist. Es gibt keine Wechselkosten und auch kein Risiko, nach einem mißglückten Wechsel plötzlich ganz ohne Strom dazustehen.
Wer sich nicht selbst im Internet auf die Suche nach einem günstigen Angebot machen möchte, kann auch die Energieberatung der Verbraucherzentralen nutzen und sich dort informieren. Beraten lassen kann man sich hier auch über andere Themen rund um Energie und Energiesparen wie baulicher Wärmeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmepumpen, Solarenergie und entsprechende Förderprogramme.
Stromvergleich – nicht nur der Strompreis ist entscheidend
Wer seinen Stromanbieter wechselt kann durchaus mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Obwohl in der Regel an erster Stelle stehend, sollte der Preis für den genutzten Strom nicht das alleinige Kriterium beim Anbieterwechsel sein, denn dann kann aus einem sehr günstigen Stromtarif am Ende doch eine teure Angelegenheit werden. Dinge wie die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist, die Preisgarantie oder etwa die automatische Verlängerung des Stromliefervertrages sind von entscheidender Bedeutung.
Ebenso ist wichtig, ob der gewählte Tarif eine Vorauszahlung oder Kaution enthält. Durch die zu Vertragsbeginn zu zahlenden größeren Summen trägt man als Kunde das Risiko, wenn der Versorger während der Vertragslaufzeit Pleite geht – dann ist zumindest ein Teil des Geldes weg.
Die Verbraucherzentrale rät beim Wechsel des Stromanbieters darauf zu achten, dass mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. In dem Zusammenhang ist darauf zu achten, ob für ein bestimmtes Zahlungsmittel wie etwa Überweisung eine Gebühr erhoben wird.
Das Landgericht Köln urteilte im Falle einer Klage von Verbraucherschützern und gab diesen recht. Das Gericht bestätigte damit, dass das Verhalten eines Stromanbieters rechtswidrig ist, wenn bei der Online-Bestellung eines Stromtarifs keine Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten angeboten wird. In dem verhandelten Fall konnten Verbraucher den Tarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 33 O 2 / 16)
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Einige Netzbetreiber verlangen im nächsten Jahr höhere Netzentgelte. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale kann das auch Auswirkungen auf die Endverbraucher haben. Wenn Stromanbieter durch eine steigende Ökostrom-Umlage und höhere Netzentgelte eine Preiserhöhung ankündigen, hat man als Kunde in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Ohne eine Frist einhalten zu müssen, kann man seinen Stromliefervertrag dann zum Zeitpunkt der Preiseerhöhung kündigen.
Stromanbieter - Worauf man beim Wechsel achten sollte,