Sicher ist eine Heirat nicht notwendig, wenn man gemeinsam eine Immobilie bauen oder erwerben möchte. Doch gerade dann, wenn man nicht verheiratet ist, sollte man einige wichtige Dinge beachten, wenn man sich zu diesem Schritt entschließt.
Zunächst ist es wichtig, welches Eigentumsverhältnis in das Grundbuch eingetragen werden soll. Wenn beide Partner etwa die gleichen Leistungen erbringen, ist es sinnvoll, dass sie jeweils als Miteigentümer zur Hälfte eingetragen werden.
Dann gibt es keine Unstimmigkeiten, wenn es zum Beispiel zu einer Trennung kommen sollte. Zu den Leistungen zählen beispielsweise das jeweils eingebrachte Kapital und die monatlich zu zahlenden Kreditraten. Auch Arbeitsleistungen, die ein oder beide Partner erbringen, können und sollten dabei natürlich angerechnet werden.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung – Wann ist er sinnvoll?
Wer ein Haus baut, muss in der Regel zumindest für einen Teil der Bausumme einen Kredit aufnehmen, genauso beim Kauf einer bestehenden Immobilie. Falls einem Partner etwas passiert, das kann im schlimmsten Fall der Tod sein, ist der andere Partner oft nicht dazu in der Lage, die volle Kreditsumme zu übernehmen und abzuzahlen. Es ist daher sinnvoll, wenn jeder Partner eine Risikolebensversicherung zugunsten des anderen Partners abschließt.
Sollte tatsächlich ein Sterbefall eintreten, ist der andere Partner in gewisser Weise zumindest finanziell abgesichert. Wenn die Lebensversicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird, sind die Raten noch relativ günstig. Hier kann der Interessierte auch einen Online-Vergleich durchführen.
In diesem Zusammenhang sollte man sich auch gleich Gedanken über das mögliche Erbe machen. Nicht verheiratete Partner sind nicht automatisch erbberechtigt. Es ist daher sinnvoll, wenn sie zugunsten des anderen Partners ein Testament errichten. Dies kann handschriftlich oder notariell gemacht werden.
Dennoch sollte man bedenken, dass Kinder und Enkel eines Partners einen Pflichtteilsanspruch haben. Das bedeutet, dass der Partner, der den Hausteil des anderen erbt, dessen Kinder oder Eltern auszahlen muss, wenn sie nicht auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichten.
Wenn das Haus einen gewissen Wert und damit Steuerfreibeträge übersteigt, müssen zusätzlich auch Erbschaftssteuern gezahlt werden. Diese sind bei unverheirateten Paaren wesentlich höher als bei Ehepaaren. Darüber sollte man auch mit seinem Steuerberater sprechen und spätestens an dieser Stelle noch einmal gründlich überlegen, ob es nicht doch besser ist, einfach zu heiraten.
Bauen oder Kaufen als Gesellschaft
Als Alternative für unverheiratete Paare käme noch infrage, eine Immobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu bauen oder zu kaufen. Das ist relativ unkompliziert, denn die Gründung der Gesellschaft kann laut Aussagen der Bundesnotarkammer direkt in der Kaufvertragsurkunde erfolgen.
Was im Falle einer Heirat, einer Trennung, eines Todesfalles oder weiterer Situationen geschehen soll, lässt sich dann eindeutig im Gesellschaftsvertrag festschreiben und regeln. Wer dies plant, sollte rechtzeitig die Beratung bei einem Notar in Anspruch nehmen.
Als unverheiratetes Paar dennoch im eigenen Haus glücklich werden
Wenn die Partner einige Dinge beachten, ist es sicher möglich, dass sie zusammen ein Haus bauen oder kaufen. Es sollte aber auf jeden Fall geregelt werden, wie die Eigentumsverhältnisse festgelegt werden oder was in einem Todesfall passiert. Wenn man sich rechtzeitig um diese Dinge kümmert, gibt es keine unliebsamen Überraschungen.
Eventuell kann man sich auch vor dem Hauskauf von einem Anwalt beraten lassen. Es ist wesentlich beruhigender, wenn alles entsprechend geregelt ist. Dann ist es überhaupt nicht notwendig, dass eine Hochzeit nur wegen des Erwerbs eines Hauses geplant wird. Das eigene Haus bietet auch unverheirateten Paaren ein gutes Stück Lebensqualität, das man sich beim Wunsch nach Wohneigentum nicht entgehen lassen sollte.
Ohne Trauschein ins Traumhaus - wenn unverheiratete Paare eine Immobilie kaufen,