Mit Sonnenenergie die Stromkosten reduzieren – mit einer Photovoltaikanlage selbst Strom erzeugen und damit unabhängiger von herkömmlichen Stromanbietern und der Preisentwicklung am Strommarkt zu werden, dass machen immer mehr Hausbesitzer.
Und so ist es nicht verwunderlich, dass mittlerweile mehr als eine Million Solarstromanlagen deutschlandweit installiert sind und den Eigentümern dann Strom aus Sonnenlicht liefern, der sowohl selbst genutzt als auch ins Netz eingespeist werden kann. Mit einem modernen Stromspeicher steht der dann sogar noch zur Verfügung, wenn die Sonne schon längst untergegangen ist.
Doch bevor es soweit ist und man sich über den selbst erzeugten Strom vom eigenen Dach freuen kann, muss man eine entsprechende Solaranlage erwerben. Von der Planung über den Erwerb und die Installation bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage kostet das allerdings erst einmal Geld.
Geld, welches nicht alles aus der eigene Tasche aufgebracht werden muss, denn es gibt für Solaranlagen Fördermittel.
Wer allerdings Fördergelder für seine Solar-Anlage in Anspruch nimmt, der muss diese bei der Netzagentur anmelden, denn ansonsten riskieren Betreiber von Photovoltaikanlagen den Verlust eines Großteils ihrer erzielten Einnahmen.
Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VII ZR 147/16) geht hervor, dass ohne ordnungsgemäße Anmeldung der Anlage auch bereits gezahlte Gelder zurückgefordert werden können.
Der Gesetzgeber hat von der ordnungsgemäßen Anmeldung der Solar-Anlage bei der Bundesnetzagentur den Anspruch auf die Fördermittel für den Strom aus erneuerbaren Energien abhängig gemacht. In dem verhandelten Fall forderte der Netzbetreiber für ca. zweieinhalb Jahre ohne Anmeldung deshalb die bereits gezahlte Einspeisevergütung zurück.
Fördermittel für Solaranlagen - Anmeldung nicht vergessen,