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Mieter sollten Zweitschlüssel hinterlegen für die Urlaubszeit



Im Sommer ist zwar die Hauptreise- und Urlaubszeit, aber verreist wird das ganze Jahr über. Als Mieter hat man es da relativ einfach, man schließt die Tür ab und schon kann es losgehen, währenddessen man als Haus- und Grundstückseigentümer schon etwas mehr Zeit in die Vorbereitung der Abwesenheit stecken sollte. Da ist man meist bestrebt, den Garten und die Rasenflächen noch mal in einen Top-Zustand zu versetzen, um nach der Rückkehr aus dem Urlaub nicht einen Dschungel vorzufinden.

 

UrlaubszeitWenn Mieter in den Urlaub fahren, dann ist es ratsam, dass sie für Notfälle einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Empfehlenswert ist es außerdem, bei längerer Abwesenheit den Vermieter, den Hausmeister  oder den Hausverwalter zu informieren, bei wem ein Zweitschlüssel deponiert ist.

 

Grundsätzlich gilt zwar, dass Vermieter keinen Anspruch auf einen zweiten Wohnungsschlüssel haben. Wenn allerdings etwas passiert, dann ist es gut, wenn der Vermieter schnellstmöglich in die Wohnung kommen kann, ohne erst einen Schlüsseldienst rufen zu müssen. Das ist beispielsweise im Falle eines Wasserrohrbruchs in der Wohnung von entscheidender Bedeutung, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Mieter, die eine Reise unternehmen und Urlaub machen, sollten auch folgendes beachten: Auch bei Abwesenheit während des Urlaubs gelten Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder aus der Hausordnung weiter. Wer etwa während dieser Zeit turnusmäßig mit dem Putzen der Treppe oder mit dem Mähen des Rasens dran ist, kann das nicht einfach ignorieren uns sollte sich rechtzeitig  um eine Vertretung bemühen.

 

 

 

 

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