Für den Bau des eigenen Hauses werden wohl die meisten Bauherren einen Kredit aufnehmen. Dieser sollte natürlich so günstig wie möglich sein und die Finanzierung der Immobilie auf ein solides Fundament stellen, damit der Bauherr mindestens bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist gut kalkulieren kann und die Kosten immer konkret im Auge hat.
Die anfallenden Kosten für den Kredit bestimmen zum größten Teil die zu zahlenden Zinsen, die sich zur Freude vieler Bauwilligen auf historischen Niedrigständen befinden. Wer seinen Baukredit dagegen einige Jahre früher abgeschlossen hat, muss dafür möglicherweise tiefer in die Tasche bzw. in die eigene Geldbörse greifen.
Genau bei diesem Punkt könnten einige Darlehensnehmer jetzt in den wohl unverhofften Genuss niedrigerer Zinsen kommen, denn nach einem neuen BGH Urteil könnten wohl hunderttausende Verträge angefochten werden.
So sollte jeder, der zwischen 2010 und 2013 einen Vertrag über ein Immobilien-Darlehen abgeschlossen hat, den Vertrag nochmals genau prüfen. Viele Kreditverträge aus dieser Zeit sind anfechtbar, weil in der Widerrufsbelehrung der Name der Aufsichtsbehörde fehlt. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich in einem Urteil entschieden – BGH, Az. XI ZR 434/15.
Weniger Zinsen zahlen
Betroffen davon seien Baufinanzierungsdarlehen der BHW-Bausparkasse, der ING-DiBa, der PSD-Banken sowie auch der Sparkassen. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg könnte es sich bundesweit um mehr als 100 000 Verträge handeln, die in diesem Zusammenhang rückgängig gemacht werden könnten.
Und das könnte sich lohnen! Seit 2010 sind die Bau-Zinsen gefallen und so dürfte ein neuer Kredit um zwei bis drei Prozent günstiger zu haben sein, was sich Fachleuten zufolge leicht auf mehr als 20.000 Euro weniger Zinszahlungen summieren kann. Auch wer nur sehr ungern das Kleingedruckte in Verträgen liest – dafür sollte man sich auf jeden Fall Zeit nehmen.
Baukredit widerrufen und Geld sparen,