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Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen



Jeder Hausbesitzer kennt das – nichts hält ewig und so muss immer mal wieder etwas repariert werden. Aber auch wenn nichts kaputt ist, so möchte man mit der Zeit das eine oder andere modernisieren, etwas neues bauen oder einbauen. Bei all diesen Maßnahmen hat man die Wahl, die anfallenden Arbeiten selbst zu erledigen oder sich einen Handwerker zu nehmen. Arbeiten, die spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie beispielsweise Elektro- oder Sanitärarbeiten, sollte man auf jeden Fall einem Fachmann überlassen, auch wenn das dann insgesamt etwas teurer wird als wenn man selbst Hand anlegt.

 

Dafür kann man dann aber auch davon ausgehen, dass es fachgerecht ausgeführt ist und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Und außerdem lassen sich Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker steuerlich geltend machen.

 

Handwerker-Rechnungen - Kosten sollten separat aufgeführt seinWer dies allerdings machen möchte, sollte auf für diesen Zweck richtige Rechnungen achten, denn um Handwerker und andere Dienstleister von der Steuer absetzen zu können, sind richtige Abrechnungen nötig.

 

Das Hauptkriterium dabei ist, dass auf diesen Rechnungen der Lohnanteil gesondert ausgewiesen ist, denn nur so kann man Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen auch absetzen. Und das Gute daran – als Kunde hat man auch Anspruch auf genau eine solche Rechnung.

 

Einen Steuerbonus beanspruchen kann man nämlich nicht für die Materialkosten für die durchgeführte Maßnahme, das geht nur für Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten.

 

Damit die entsprechenden Aufwendungen vom Finanzamt auch anerkannt werden, müssen Kunden den Rechnungsbetrag gesondert auf das Konto des jeweiligen Dienstleisters überweisen.

 

Grundsätzlich werden für von Handwerkern erbrachte Leistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich berücksichtigt.

 

 

 

 

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