Spätestens am 1. Advent ist es allerorts soweit – es glitzert, leuchtet und blinkt an Gebäuden und in Vorgärten. In der Vorweihnachtszeit machen sich an Fassaden, auf Terrassen und Balkonen wieder Weihnachtsmänner und Rentiere, hellleuchtende Weihnachtsbäume, bunte Lichterketten und andere mehr oder weniger geschmackvolle Weihnachtsdekorationen breit. Doch nicht alles, was die Weihnachtsstimmung heben soll, ist auch erlaubt.
Auch wenn nicht jeder damit glücklich ist, lässt sich Weihnachtsdeko beim Nachbarn nicht einfach verbieten. Dennoch gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die das vorweihnachtliche Schmücken regeln. Grundsätzlich gilt: Die Nachbarn müssen keine Beeinträchtigungen dulden, die über das normale Zusammenleben hinausgehen.
„Lichtbelästigung“ auf dem Balkon
Zu diesen Beeinträchtigungen zählen etwa helle und blinkende Lichter auf dem Balkon, die dem Nachbarn die Nachtruhe rauben. Damit das Ein- und Durchschlafen nicht gestört wird, müssen blinkende Lichterketten und glitzernde Rentiere daher um 22 Uhr ausgeschalten werden.
Auch das Erscheinungsbild des Hauses gilt es zu wahren ein wichtiger Punkt, auf den Mieter einer Wohnung achten sollten. Alles, was über dem, was in der erweiterten Nachbarschaft Usus ist, hinausgeht, darf untersagt werden. Sind die Nachbarn sehr zurückhaltend in Sachen Weihnachtsdekoration, muss sich auch der Mieter an diesen Gepflogenheiten orientieren.
Zudem muss der Mieter darauf achten, dass die Hausfassade oder die Wohnungstür durch das Anbringen des Weihnachtsschmucks nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Müssen Löcher gebohrt werden, um die Dekoration zu befestigen, sollte man unbedingt vorher das Einverständnis des Vermieters einholen.
Weihnachtsdekoration und das Thema Sicherheit
Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Weihnachtsdeko ist die Sicherheit. Schon im eigenen Interesse sollte man darauf achten, dass Rentiere, Weihnachtsmänner und Lichterketten gut und sicher befestigt sind. Fallen dieser herunter und kommt es zu Verletzungen oder Schäden, haftet man als Verursacher.
Auch Wind und Regen können die Dekoration zur Unfallursache machen. Wer seinen Balkon schmückt, sollte daher regelmäßig ein Auge darauf haben, ob alles noch gut und sicher befestigt ist und etwa bei Windstößen nicht einfach davonflattert.
Eine weitere Gefahrenquelle sind Kurzschlüsse. Nicht alle Dekorationen sind für den Außenbereich geeignet und halten problemlos der Feuchtigkeit stand. Auf Kerzen, die ohne Aufsicht brennen, sollte man unbedingt verzichten, um keinen Brand zu riskieren.
Die Hausordnung beachten
Im Innenbereich des Hauses setzt meist die Hausordnung allzu dekorierfreudigen Nachbarn Grenzen. So kann etwa festgeschrieben sein, dass im Treppenhaus keine Deko aufgehängt oder aufgestellt werden darf und das gilt natürlich auch für die Vorweihnachtszeit.
Wer dennoch weihnachtliches Flair ins Haus holen möchte, sollte sich auf jeden Fall mit den Nachbarn vorher absprechen. Auch dann, wenn es nur um weihnachtlichen Duft etwa durch Raumspray geht. Auch der blinkende Weihnachtsbaum im Vorgarten bedarf der Absprache mit den anderen Wohnparteien. Dieser muss zudem ausreichend gesichert werden und darf den Gehweg nicht blockieren oder einschränken.
Ganz wichtig ist im Innenbereich ist, dass Rettungs- und Fluchtwege für den Ernstfall nicht durch Dekoration verstellt oder blockiert werden dürfen. Außerdem darf nur solche Dekoration verwendet werden, deren sachgemäße Benutzung keine Brandgefahr darstellt.
Und für wen das in seinem vorweihnachtlichen Rausch und bei aller Vorfreude viel zu viele Einschränkungen sind, der kann sich ja vielleicht bei dem einem oder anderen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trösten und sich dort ganz dem Lichterglanz und Weihnachtszauber hinrgeben.
Dekoration zur Weihnachtszeit - was ist erlaubt?,