Wer sein Auto vor Hagel, Sturm, Regen, Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung schützen will, der sucht sich einen überdachten Kfz-Stellplatz oder noch besser eine abschließbare Garage. Die Nachfrage ist groß, aber beim Mieten, Vermieten oder Untervermieten von Garagen und Autostellplätzen sollte man auf einige Dinge achten.
Mietpreise für die Garage
Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen zur Miethöhe. Das heißt, Eigentümer können bei der Vermietung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes die Preise fordern, die der Markt hergibt.
Mietvertrag
Bei der von einer Wohnung unabhängigen Vermietung eines Kfz-Stellplatzes oder Garage sollte immer ein Mietvertrag angefertigt werden. Hier können die Bedingungen wie Mietpreis, Laufzeit der Mietsache oder Verlängerung der Mietzeit schriftlich festgehalten werden. Zudem können Reinigungs- oder Streupflichten in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Kündigung
Die Kündigung kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter ohne Angabe von Gründen erfolgen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Werden Wohnung und Garage oder Stellplatz zusammen vermietet, so ist eine Teilkündigung nur des Stellplatzes oder der Garage nicht möglich. Auch die Formel vom Eigenbedarf greift hier nicht. Genausowenig ist es zulässig nur den Mietpreis für den Stellplatz oder die Garage zu erhöhen. Will der Vermieter für Wohnung und Garage eine Erhöhung fordern, so muss er sich dabei an die ortsübliche Vergleichsmiete halten.
Untervermietung
Wie bei anderen Mietsachen gilt auch bei einem Autostellplatz oder einer Garage, dass eine Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich ist. Bei einem separatem Garagenplatz gilt zudem: Der Mieter hat ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmt. Es sei denn, die Ablehnung durch den Vermieter hat einen gewichtigen Grund, so zum Beispiel wenn der neue Mieter den Hausfrieden stören würde. Dieses Sonderkündigungsrecht steht dem Mieter nicht zu, wenn der Garagenplatz Bestandteil eines Wohnraum-Mietvertrages ist.
Erhält der Mieter die Zustimmung zur Untervermietung, so kann der Mieter selbst darüber entscheiden, wie viel Geld er vom Untervermieter für den Stellplatz verlangen will. Auch hier ist ein Mietvertrag zu empfehlen in dem genau festgelegt wird um welchen Stellplatz, welche Garage es sich handelt, welchen Zeitraum die Miete umfasst, wie die Kündigungsfrist geregelt ist und welche Mietpreishöhe gilt.
Gegenstände in der Garage
Prinzipiell sind – aus brandschutzrechtlichen Gründen – nur Fahrzeuge und entsprechendes Material zu lagern. Winterreifen, Kfz-Ersatzteile oder auch Kindersitze werden meistens toleriert.
Duplex-Garagen
Der Vermieter hat die Sorge zu tragen, dass eine Duplex-Garage einwandfrei funktioniert. Regelmäßige Wartungen sind unerlässlich. Kommt es zu einem Zwischenfall und ist dem Vermieter nachzuweisen, dass die Ursache in mangelhafter Wartung begründet ist, kann er für die Schäden haftbar gemacht werden.
Zusätzlich muss der Vermieter eine Bedienungsanleitung anbringen mit Angaben zu Länge, Breite und Höhe des jeweiligen Fahrzeuges. Sollte es dann zu einem Unfall wegen unsachgemäßer Nutzung kommen, haftet der Mieter.
Garage und Kfz-Versicherung
Eine Garage oder ein Stellplatz können nicht nur das Auto vor Schaden bewahren, sondern oftmals auch noch die Kosten der Kfz-Versicherung senken. So werden bei vielen Versicherungsgesellschaften die Tarife günstiger, wenn das versicherte Fahrzeug in einer Garage steht. Aber auch ohne diese Möglichkeit lohnt es sich meist, einmal im Jahr die Autoversicherung zu überprüfen und Tarife zu vergleichen. Ein Vergleich und anschließender Wechsel der Kfz-Versicherung kann Einsparungen von einigen hundert Euro bringen.
Wer seine Kfz-Versicherung kündigen und wechseln will, hat in der Regel bis Ende November Zeit dafür, denn am 30.11. ist der Stichtag, danach ist man wieder für ein Jahr an seine bestehende Versicherung gebunden – bis auf den Fall eines Sonderkündigungsrechts wenn die Versicherung die Prämien erhöht.
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, die jeder haben muss, spricht auch nichts dagegen, sie so günstig wie möglich abzuschließen. Sie zahlt im Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter.
Im Gegensatz dazu übernimmt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Auto. Zu unterscheiden ist hier zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Teilkasko versichert das Auto gegen nicht beeinflussbare Schäden und Risiken wie Diebstahl, Brand- und Glasschäden und Schäden durch Hagel, Sturm und Haarwildunfälle.
Bei der Vollkasko kommen zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung noch die Schäden am eigenen Fahrzeug dazu, die man selbst verursacht oder bei denen der Verursacher nicht festgestellt werden kann.
Garagen und Stellplätze - das Auto sicher unterstellen,