Eine neue Straße ist in erster Linie wohl ein Grund zur Freude. Wenn die Sanierung von Straßen nötig wird, dann verlangen Gemeinden allerdings oft Zuzahlungen zu den Baukosten von den Anwohnern. Die Begeisterung bei den betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern hält sich dann wiederum meist sehr in Grenzen, denn diese sogenannten Straßenbaubeiträge können hohe Kosten bedeuten. Auf Anraten des Verbandes Wohneigentum sollten solche Bescheide immer erst einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.
Der Verband Wohneigentum, der der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer ist, hält auch gleich Beispiele für zu hoch angesetzte oder gar ungerechtfertigte Kostenbeteiligungen parat.
Als erstes sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der Bescheid über die Kostenbeteiligung überhaupt gerechtfertigt ist. Wichtig ist, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt und grundsätzlich gilt dabei, dass sich für die Anlieger ein Vorteil ergeben muss.
Solche Bescheide können dann ausgestellt werden, wenn die Straße verbessert wird – wenn sie zum Beispiel einen neuen Belag erhält, der durch den Verkehr verursachte Geräusche verringern soll oder wenn größere Abwasserkanäle verlegt werden. Straßenausbaubeiträge von Anliegern sind auch gerechtfertigt beim Anlegen neuer Parkstreifen, bei neuer Straßenbeleuchtung oder dem Bau neuer Gehwege.
Ein anderer Fall zeigt, dass Anwohner nach Erhalt eines Bescheides die Abrechnungskategorie, nach der die Höhe der Kosten festgelegt ist, überprüfen sollten. es verhält hierbei so, dass auf die Anwohner geringere Kosten umgelegt werden können, wenn es sich um Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen handelt als um reine Anliegerstraßen.
Es ist ratsam, sich den Verkehr unter diesem Gesichtspunkt genau anzusehen. So kann es beispielsweise sein, dass scheinbare Siedlungsstraßen, in denen nur Ein- oder Zweifamilienhäuser stehen, doch Haupterschließungsstraßen sind, wenn etwa die Besucher eines Krankenhauses in der Nähe hier parken.
Werden Straßenbauarbeiten deswegen durchgeführt, weil Arbeiten an der Kanalisation fällig werden, ist es wichtig zu prüfen, ob auch alle Anwohner, die ihr Abwasser in den betreffenden Kanal einleiten, an den Kosten beteiligt werden. In dem Zusammenhang verweist der Verband Wohneigentum auf einen Fall, bei dem bereits ergangene Bescheide wieder aufgehoben werden mussten. Die Kommune hatte schlicht und einfach vergessen, eine Großwäscherei in die Kostenkalkulation einzubeziehen.
Die Wäscherei leitete ihre Abwässer nicht in die Kanalisation der Straße, an der sich sich befindet , ein, sondern in die Abflüsse der durch den Bau betroffenen Kanalisation und musste demzufolge auch ihren Beitrag dazu leisten.
Straßenbau - Hausbesitzer werden an den Kosten beteiligt,