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Arbeiten im Home Office – Aus- und Umbau eines separaten Raumes



Viele Unternehmen bieten derzeit Arbeiten von zu Hause aus an, das sogenannte Homeoffice. Da diese Art von Beschäftigung noch ziemlich neu ist, sind viele Angestellte gar nicht darauf eingestellt und haben daher auch kaum Zeit, sich dementsprechend einzurichten. Innerhalb kürzester Zeit muss das heimische Gefilde zu einem Wohn- und Arbeitsbereich umgebaut und für die neuen Aufgaben ausgelegt werden.

 

Doch nicht alles ist dabei erlaubt. Mieter von Wohnungen können nach Absprache mit dem Vermieter unter Umständen einen der Wohnräume als Homeoffice nutzen.

 

Arbeiten im Home OfficeIn der Hinsicht sind Hauseigentümer im Vorteil. Sie müssen keine Vermieter um Erlaubnis fragen. Bei der Wahl des richtigen Raumes für das Homeoffice muss nicht nur die richtige Größe, sondern auch die Zweckmäßigkeit gegeben sein.

 

Eine richtige Ausleuchtung, die Abschirmung vor störenden äußeren Einflüssen und das Vorhandensein von modernen Medien, Internetempfang und Steckdosen sind zudem sehr wichtig, um effektiv und gesund arbeiten zu können.

 

Zimmerpflanzen, Bilder an der Wand und auf dem Schreibtisch und das Vermeiden von externem Lärm sorgen für ein angenehmes Raumklima. Sollten stark frequentierte Räume über dem Homeoffice Bereich liegen, ist dort das Verlegen einer Trittschalldämmung ein Vorteil.

 

Das Büro zu HauseEs kann unter Umständen sein, dass der Umbau von nicht ausgebauten Flächen, beispielsweise der Dachboden in Wohnraum oder Räumlichkeiten für das Homeoffice genehmigungspflichtig ist und eine Nutzungsänderung beantragt werden muss.

 

Häuser, welche zu Wohnzwecken genutzt werden, dürfen ohne eine Nutzungsänderung beantragt zu haben und genehmigt zu bekommen, normalerweise nicht gewerblich genutzt werden. Es sei denn, sie befinden sich in Misch- oder Gewerbegebieten.

 

Sofern sowieso Umbaupläne oder Sanierungsmaßnahmen anstehen, können diese mit dem Einrichten eines Homeoffice Raumes kombiniert und in einem Zuge erledigt werden. Gegebenenfalls können Sanierer ein Modernisierungsdarlehen beantragen. Auf jeden Fall sollte beim Umbau ein Architekt und Statiker hinzugezogen werden.

 

Kellerräume müssen nur dann als Wohn- oder Arbeitsräume angegeben werden, wenn diese auch so genutzt und so eingerichtet werden. In dem Fall kann ein Nutzungsänderungsantrag notwendig sein.

 

Arbeitsplatz zu Hause einrichtenFür die Nutzung als Homeofficebereich eignen sich Räumlichkeiten im Keller dann, wenn die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist, idealerweise Fenster dort verbaut sind, um regelmäßiges Lüften zu ermöglichen. Gerade im Fall, dass wichtige Unterlagen gelagert werden müssen, sollte ein Raum gewählt werden, wo eine gute Luftzirkulation und Heizmöglichkeiten vorhanden sind.

 

Freiberufler und auch Selbstständige können Umbaumaßnahmen, Sanierungen und Büromaterialien für das Homeoffice von der Steuer absetzen lassen. Arbeitnehmer haben da schlechtere Karten.

 

Aufgrund eines Angestelltenverhältnisses können diese nur Kosten geltend machen, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der Arbeitsmittelpunkt muss im Angestelltenverhältnis also zu Hause sein, damit Kosten steuerlich abgesetzt werden können.

 

 

 

 

 

 

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veröffentlicht am: 21.03.2021
Kategorie: Wohnen und Einrichten
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